Über mich

Seit 2022 bin ich als Rechtsanwältin in Stolzenau ansässig. Bereits als Kind habe ich in Stolzenau gelebt und am Gymnasium Stolzenau mein Abitur abgelegt. Zwischendurch war ich für ein Auslandsschuljahr in den USA und habe mich anschließend für viele Jahre ehrenamtlich für den Schüleraustausch und ausländische Studierende engagiert.

Ich habe an der Leibniz Universität Hannover Rechtswissenschaften studiert und 2018 mein erstes Staatsexamen abgelegt. Anschließend habe ich mein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle mit folgenden Stationen absolviert:

Zivilstation:   Amtsgericht Stadthagen
Strafstation:   Staatsanwaltschaft Bückeburg
Verwaltungsstation:   Regionales Landesamt für Schule & Bildung Hannover (Schwerpunkt: Disziplinarrecht)
Anwaltsstation:   Rechtsanwaltskanzlei Wronna & Partner, Hannover (Strafverteidigung, Revisionsrecht)
Wahlstation:   OLG Celle, 2. Strafsenat

 

Während des Referendariats habe ich mich im Referendarpersonalrat engagiert.

Mein zweites Staatsexamen habe ich im November 2021 bestanden. Seit Januar 2022 bin ich als Rechtsanwältin zugelassen und selbstständig tätig. Daneben unterrichte ich am Niedersächsischen Studieninstitut in Hannover.

Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.  Ich übernehme Ihre Verteidigung in sämtlichen strafrechtlichen Angelegenheiten – von Verkehrsdelikten über Betäubungsmittelstraftaten bis hin zu schweren Vorwürfen wie Vergewaltigung oder Tötungsdelikten. Regelmäßig vertrete ich zudem Geschädigte im Rahmen der Nebenklage und mache deren Schadensersatzansprüche im Adhäsionsverfahren geltend. Ich bin für Sie bundesweit tätig.

Meine umfassenden Kenntnisse aus dem Studium und Referendariat habe ich in einem Fachanwaltslehrgang vertieft. Die Verleihung des Fachanwaltstitels steht noch aus.

Neben der Strafverteidigung habe ich als Interessensschwerpunkt das Arbeitsrecht. Hier vertrete ich insbesondere Arbeitnehmer (m/w/d). Wurden Sie gekündigt oder vom Arbeitgeber abgemahnt? Gern helfe ich Ihnen. Bitte melden Sie sich unverzüglich in meiner Kanzlei, da die Frist für eine Kündigungsschutzklage nur drei Wochen beträgt.

Bei mir können Sie sich auf drei Dinge verlassen: Offenheit, Ehrlichkeit und Engagement. Ich stehe für pragmatische Lösungen, die den individuellen Bedürfnissen meiner Mandanten (m/w/d) gerecht werden.

Sie möchten in einem anderen Rechtsgebiet vertreten werden? Bitte melden Sie sich! Gern sagen wir Ihnen, ob wir dafür die geeignete Kanzlei sind.